Der technologische Fortschritt hat fast jeden Aspekt des modernen Lebens revolutioniert, von tragbaren elektronischen Geräten bis hin zu ElektrofahrzeugeIm Mittelpunkt dieser Innovationen stehen Batterien, die alles vom Smartphone bis zum Elektroauto mit Strom versorgen. Wie bei jeder Technologie gibt es jedoch bestimmte Einschränkungen und Vorschriften zu beachten. Einer der wichtigsten und oft übersehenen Aspekte ist der Transport dieser Batterien, insbesondere per Flugzeug.

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In diesem Blogbeitrag untersuchen wir die Komplexität des Lufttransports von Batterien. Dabei geht es um die verschiedenen Batterietypen, die damit verbundenen Risiken, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Transport und die praktischen Überlegungen, die Unternehmen und Privatpersonen beim Lufttransport von Batterien berücksichtigen müssen.

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Der Versand von Batterien per Luftfracht ist aufgrund der potenziellen Sicherheitsrisiken ein komplexer und streng regulierter Prozess. Batterien, insbesondere Lithium-Ionen- und Lithium-Metall-Batterien, werden als Gefahrstoffe eingestuft, da sie unter bestimmten Bedingungen überhitzen, Feuer fangen oder sogar explodieren können.
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Mit der steigenden Nachfrage nach elektronischen Geräten, Elektrofahrzeugesowie Speicherung erneuerbarer Energienist der Transport von Batterien für Hersteller, Logistikanbieter und Aufsichtsbehörden zu einem kritischen Thema geworden.
1. Batterietypen und ihre Risiken
Nicht alle Batterien sind gleich – unterschiedliche chemische Zusammensetzungen bergen beim Lufttransport unterschiedliche Risiken. Zu den am häufigsten transportierten Batterietypen gehören:
A. Lithiumbatterien (Li-Ionen und Li-Metall)
- Lithium-Ionen (Li-Ionen): Wird in Smartphones, Laptops, Elektrofahrzeugen und Powerbanks verwendet.
- Lithium-Metall (Primär): Wird in Uhren, medizinischen Geräten und einigen militärischen Anwendungen verwendet.
Risiken:
- Thermisches Durchgehen (Überhitzung, die zu Feuer oder Explosion führt).
- Kurzschluss bei Beschädigung oder unsachgemäßer Verpackung.
- Sehr reaktiv bei Einwirkung von Feuchtigkeit oder hohen Temperaturen.
B. Nickelbasierte Batterien (NiMH, NiCd)
- Nickel-Metallhydrid (NiMH): Häufig bei wiederaufladbaren AA/AAA-Batterien.
- Nickel-Cadmium (NiCd): Wird in Elektrowerkzeugen und in der Luftfahrt verwendet.
Risiken:
- Weniger gefährlich als Lithium, kann aber trotzdem auslaufen oder überhitzen.
- Cadmium ist giftig und umweltschädlich.

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C. Blei-Säure-Batterien (Autobatterien)
- Wird in Autos, USV-Systemen und Industrieanlagen verwendet.
Risiken:
- Schwer und enthält ätzende Schwefelsäure.
- Kann verschüttet werden oder auslaufen, wenn es nicht richtig abgedichtet ist.
D. Alkalibatterien (nicht wiederaufladbar)
- Gängig in Haushaltsgeräten (AA, AAA, 9V).
Risiken:
- Im Allgemeinen sicher, kann aber bei Beschädigung Kaliumhydroxid austreten.
2. Vorschriften für den Batterieversand per Luftfracht
Aufgrund der damit verbundenen Risiken haben internationale und nationale Behörden strenge Vorschriften für den Lufttransport von Batterien erlassen. Zu den wichtigsten Regulierungsbehörden gehören:
A. Internationaler Luftverkehrsverband (IATA)
- IATA-Gefahrgutvorschriften (DGR) Batterien als Gefahrstoffe einstufen.
- Bietet Richtlinien für Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation.
B. Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)
- Setzt weltweite Standards gemäß den Technischen Anweisungen für die sichere Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr.
CUS-Verkehrsministerium (DOT) und Federal Aviation Administration (FAA)
- Erzwingt 49 CFR (Code of Federal Regulations) für Inlandssendungen.
- Die FAA schränkt Lithiumbatterien in den Frachträumen von Passagierflugzeugen ein.
D. Agentur für Flugsicherheit der Europäischen Union (EASA)
- Befolgt die ICAO-Standards, kann jedoch zusätzliche Einschränkungen auferlegen.
3. Verpackungs- und Kennzeichnungsanforderungen
A. Allgemeine Verpackungsvorschriften
- Individueller Schutz: Jede Batterie muss isoliert werden, um den Kontakt mit anderen Batterien oder Metallgegenständen zu verhindern.
- Starke Außenverpackung: Muss Fall- und Kompressionstests bestehen.
- Polstermaterial: Um Bewegungen während des Transports zu verhindern.
B. Lithiumbatteriespezifische Anforderungen
- UN38.3-Zertifizierung: Obligatorisch für Lithiumbatterien, um nachzuweisen, dass sie Sicherheitstests bestanden haben.
- Ladezustandsgrenze (SOC):
- ≤30 % für eigenständige Lithium-Ionen-Batterien.
- Keine Einschränkung beim Einbau in Geräte.
- Feuerfeste Verpackung: Einige Fluggesellschaften verlangen Lithium-Ionen-Akkus in LiPo-Sicherheitstaschen.
C. Kennzeichnung und Dokumentation
- Gefahrenkennzeichnung der Klasse 9 (für Lithiumbatterien).
- Handhabungsetikett für Lithiumbatterien (erforderlich für alle Lithiumsendungen).
- Versendererklärung für gefährliche Güter (für Luftfracht).
4. Beschränkungen und Verbote
Der Versand von Batterien per Luftfracht unterliegt einem komplexen Netz internationaler und nationaler Vorschriften.
A. ICAO-Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter (DGR)
- Kategorisiert gefährliche Stoffe unter Klasse 9.
- Erfordert ordnungsgemäße Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation.
- Beinhaltet staatliche und Betreiberabweichungen.
B. IATA-Gefahrgutvorschriften (DGR)
- Feuerfeste Verpackungen und isolierte Anschlüsse sind vorgeschrieben.
- Strengere Regeln für Lithium-Metall-Batterien.
- Begrenzt die Wattstundenleistung (Wh).
- Unterscheidet zwischen Beschränkungen für Fracht- und Passagierflugzeuge.
C. Nationale Vorschriften
- Die FAA und das DOT setzen die Einhaltung der Vorschriften auf nationaler und internationaler Ebene in den USA durch.
- Die EASA setzt EU-spezifische Vorschriften durch, die möglicherweise strenger sind als die der ICAO.
Verbotene Batterien
- Beschädigte oder defekte Lithiumbatterien
- Nicht zertifizierte Batterien (fehlende UN38.3-Berichte)
Mengenbeschränkungen
- Passagierflugzeug: Max. 5 kg Lithiumbatterien pro Paket
- Frachtflugzeug: Höhere Freibeträge, aber immer noch reguliert
Fluglinienspezifische Verbote
- Fluggesellschaften wie Delta und Emirates haben möglicherweise strengere interne Richtlinien.
5. Best Practices für den sicheren Lufttransport von Batterien
A. Kontrollen vor dem Versand
- Überprüfen Sie den Batterietyp und den Regulierungsstatus.
- Stellen Sie sicher, dass eine UN38.3-Zertifizierung verfügbar ist.
- Überprüfen Sie die fluglinienspezifischen Regeln.
B. Sachgemäße Verpackung
- Verwenden Sie UN-zertifizierte Verpackungen.
- Trennen Sie die Anschlüsse mit nichtleitendem Klebeband.
- Sorgen Sie für ausreichend Polsterung.
C. Dokumentation
- Füllen Sie die Versendererklärung aus.
- Fügen Sie bei Bedarf Sicherheitsdatenblätter (SDS) bei.
D. Ausbildung
- Mitarbeiter, die mit Batterien umgehen, müssen eine IATA DGR-Schulung absolvieren.
Fazit
Batterien können per Luftfracht versendet werden, unterliegen jedoch strengen Vorschriften. Lithiumbatterien unterliegen aufgrund der Brandgefahr den stärksten Einschränkungen, während Alkali- und Nickelbatterien weniger Hürden haben. Die Einhaltung der IATA-, ICAO- und FAA-Regeln ist zwingend erforderlich, um Bußgelder, Verzögerungen oder Unfälle zu vermeiden.
Durch die Einhaltung der richtigen Verpackungs-, Kennzeichnungs- und Dokumentationsrichtlinien können Unternehmen Batterien sicher per Luftfracht transportieren. Mit der Weiterentwicklung der Batterietechnologie entwickeln sich auch die Vorschriften weiter – informiert zu bleiben ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Logistik.